München (sw) Zum 1. Januar 2022 wurde die Sachbezugsfreigrenze von bisher 44 Euro monatlich auf 50 Euro angehoben.
Die Freigrenze gilt für Sachzuwendungen von Arbeitgebern, beispielsweise Gutscheine, die monatlich an Arbeitnehmer überlassen werden. Bis zur Freigrenze können die Zuwendungen steuerfrei behandelt werden.
Aber Achtung: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Das Überschreiten auch nur um eine Cent der monatlichen Grenze führt zur Steuerpflicht des gesamten zugewendeten Betrags.
Auch das Zusammenrechnen der monatlichen Beträge auf einen Jahresbetrag ist nicht zulässig.
Die Einzelheiten kennt Ihre HILO-Beratungsstelle. Hier finden Sie persönliche Beratung: https://www.hilo.de/beratungsstellen/