Fristversäumnis = Verspätungszuschlag!

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München (sw)     Wer die Frist für die Angabe der Einkommensteuererklärung 2020 (1. bzw. 2. November 2021) versäumt, muss in aller Regel mit einem (inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen) Verspätungszuschlag rechnen. Besonders renitenten Bürgern drohen darüber hinaus Zwangsgelder und Steuerschätzungen. Solche Schätzungen liegen oft höher als der tatsächlich zu versteuernde Betrag.

Wenn Sie keine Einkünfte aus Gewerbe oder selbständiger Arbeit haben, sondern Angestellter oder Rentner mit begrenzten Einkünften aus Vermietung oder Kapitalvermögen sind, besonders wenn Sie zu den Menschen gehören, die wegen des Kurzarbeitergeldes zum ersten Mal eine Erklärung einreichen müssen, dann können Sie sich von uns vertreten lassen. Und dann haben Sie bis zum 31. Mai 2022 Zeit.

Gegen Bezahlung eines sozial nach Einkommen gestaffelten Beitrags haben Sie dann Anspruch auf sämtliche Dienstleistungen des Vereins. Wir beraten Sie u.a. beim Arbeitszimmer, der Home-Office-Pauschale, beim Kurzarbeitergeld, bei Steuererleichterungen für Alleinerziehende oder generell wegen Corona.

Die Einzelheiten kennt Ihre HILO-Beratungsstelle. Hier persönliche Beratung finden: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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