Termin: Steuererklärung 2020

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München (sw)     Sie müssen noch die Steuererklärung fürs vergangene Jahr erledigen? Dann wird es Zeit. Bekanntlich wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 in Folge der Coronakrise drei Monate nach hinten verschoben – Steuerzahler, die noch eine Erklärung abgeben müssen, haben somit bis Ende Oktober 2021 Zeit.
Weil der 31. Oktober ein Sonntag ist, gilt für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, als konkrete Abgabefrist der Montag darauf, also der 1. November 2021. In Bundesländern mit dem Allerheiligen-Feiertag am 1. November endet die Abgabefrist derweil erst am 2. November 2021.

Gut zu wissen: Wenn Sie sich durch Ihre HILO-Beratungsstelle die Steuererklärung erstellen und bei Finanzamt einreichen lassen, haben Sie sogar noch länger Zeit: Der Stichtag für die Einreichung der Steuererklärung 2020 verlängert sich coronabedingt für steuerlich Beratene vom 28. Februar 2022 auf den 31. Mai 2022.

Wer in 2020 Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, muss eine Erklärung einreichen – unabhängig davon, ob in den Vorjahren eine Erklärung eingereicht wurde. Und auch wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, muss in jedem Fall ran; beide fallen unter den sog. Progressionsvorbehalt: Sie sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Aber auch für die Steuerzahler, welche nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann sich eine (freiwillige) Erklärung lohnen (Arbeitszimmer, Home-Office-Pauschale!).

Die Einzelheiten kennt Ihre HILO-Beratungsstelle.

 

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