Berlin (BMF) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zum Teil stufenweise ab dem Jahr 2021 Verbesserungen insbesondere beim Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie beim Grundfreibetrag vorsieht.
Flankiert werden diese Maßnahmen durch tarifliche Entlastungen zum Ausgleich der „kalten Progression“ in den Jahren 2021 und 2022. Der folgenden Übersicht können die wichtigsten Änderungen entnommen werden (Kinderfreibeträge: Beträge für beide Elternteile einschließlich des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro bzw. 2.928 Euro ):
1. und 2. Kind jeweils
aktuell 204 €
ab 2021 219 €
ab 2022 unverändert
für das 3. Kind
aktuell 210 €
ab 2021 225 €
ab 2022 unverändert
ab dem 4. Kind jeweils
aktuell 235 €
ab 2021 250 €
ab 2022 unverändert
Kinderfreibeträge
aktuell 7.812 €
ab 2021 8.388 €
ab 2022 unverändert
Grundfreibetrag
aktuell 9.408 €
ab 2021 9.696 €
ab 2022 9.984 €
Unterhaltshöchstbetrag
(§ 33a Abs. 1 EStG)
aktuell 9.408 €
ab 2021 9.696 €
ab 2022 9.984 €
Ein Ehepaar mit 2 Kindern und einem Einkommen von 100.000 Euro hätte dann im Jahr 2021 eine steuerliche Entlastung gegenüber 2020 von 638 Euro und im Jahr 2022 von weiteren 224 Euro.
Wie sich das für Sie auswirkt, erfahren Sie zu gegebener Zeit in Ihrer HILO-Beratungsstelle.