BVL begrüßt Vorschlag zur Anhebung der Entfernungspauschale – BVL-Forderung: Anhebung auf 40 Cent ab dem 1. Kilometer

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Berlin (BVL)    Die Anpassung der Entfernungspauschale an Preissteigerungen sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Warum allerdings eine Anpassung im Nahbereich bis 20 Kilometer, die auch den Fahrradfahrern zu Gute käme, ausbleiben soll, ist nicht nachvollziehbar. Eine Anhebung erst ab dem 21. Kilometer würde mehr als zwei Drittel der Pendler ausschließen.
Erich Nöll, BVL-Geschäftsführer: „Mit der Entfernungspauschale werden die betroffenen Arbeitnehmer nicht belohnt, es werden ihnen auch keine Kosten erstattet, lediglich der berufsbedingte Aufwand wird pauschal steuermindernd berücksichtigt.. Die Pauschale wurde aber seit dem Jahr 1999 nicht mehr erhöht. Aufgrund der seitdem erfolgten Preissteigerungen ist die geltende Pauschale seit geraumer Zeit zu niedrig und muss zwingend angepasst werden – und zwar völlig unabhängig von den übrigen Maßnahmen des Klimapakets.“
So stieg bspw. der Preis für einen Liter Superbenzin seit 1991 um 113 Prozent – bei gleich gebliebener Höhe der Entfernungspauschale. Um fast 79 Prozent verteuerten sich ÖPNV-Tickets seit dem Jahr 2000.
Erich Nöll: „Dies stellt ein extremes Missverhältnis dar!“ Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) fordert eine Erhöhung der Kilometerpauschale von derzeit 0,30 Euro auf 0,40 Euro und zwar ab dem 1. Kilometer.

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