Die Besteuerung der Energiepreispauschale (EPP) für Arbeitnehmer verfassungsgemäß?

Steuererklärung: Wichtige Tipps für Korrektur und Einspruch
Autoren-Profilbild

München (eig. Ber.)  –  Als Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind die Energiekosten in Deutschland seit 2022 deutlich angestiegen. Eine der Maßnahmen, die der Gesetzgeber zur Entlastung der Bürger auf den Weg brachte, war die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von von 300 Euro im VZ 2022. Gemäß § 119 Abs. 1 S.1 EStG war die EPP als Einnahme im Sinne des § 19 Abs. 1 S.1 EStG anzusehen und wurde damit steuerpflichtig behandelt.

Mit Urteil vom 11.6.2026, Az. VI R 15/24, hat der BFH nun entschieden, dass die Steuerbarkeit der EPP rechtmäßig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. 

Die Kläger planen nun, mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Entsprechend sollten Einsprüche weiterhin aufrecht erhalten und die Verfahren somit offen gehalten werden.

Noch nicht geklärt ist, ob auch die Besteuerung der an Rentner ausgezahlten EPP rechtmäßig und verfassungsgemäß ist. Das FG Sachsen hat das zwar bejaht (Urteil vom 11.11.2025 – 2 K 1140/23), die Revision ist beim BFH aber noch anhängig (Az. X R 27/25).

Noch Fragen?

Hilfe bei der Steuererklärung bieten Experten des Lohnsteuerhilfevereins HILO e.V. Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Pensionären im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Steuerberatungsgesetz für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Die örtlichen Beratungsstellen bundesweit finden Sie hier:

hilo.de

Teilen

HILO-Mitglied werden? Ganz einfach!

Wie Sie schnell Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden und bei der Steuererklärung Geld sparen.