Lohnt sich die Steuererklärung?

Änderung des Steuerberatungsgesetzes
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München   –   Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lautet die Antwort: Ja, fast immer. Wer täglich pendelt, im Homeoffice arbeitet, Kinder hat oder Fortbildungen besucht, hat gute Chancen auf eine spürbare Erstattung.

Und wer 2025 eine Abfindung erhalten hat, sollte die Fünftelregelung unbedingt selbst in der Steuererklärung beantragen – der Arbeitgeber übernimmt das nicht mehr automatisch.

Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Mit Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.

Die Steuererklärung gilt vielen als lästige Pflicht. Dabei lohnt sie sich für Beschäftigte in den allermeisten Fällen: Laut Statistischem Bundesamt erhält rund 85 Prozent aller freiwillig Abgebenden eine Erstattung zurück – im Schnitt über 1.000 Euro. Für das Steuerjahr 2025 gibt es neben den bisherigen Möglichkeiten zudem mehrere Änderungen, die Beschäftigte im Blick haben sollten. Das hat sich geändert:

Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Grundbetrag wurde auf 12.096 Euro angehoben (2024: 11.784 Euro). Das bedeutet: Wer weniger verdient, zahlt gar keine Einkommensteuer. Wer mehr verdient, profitiert zumindest am unteren Ende der Steuerprogression.

Kalte Progression ausgeglichen: Die Einkommensgrenzen im Steuertarif wurden um 2,6 Prozent verschoben. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift nun erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.481 Euro.

Fünftelregelung bei Abfindungen: Jetzt selbst beantragen: Wer 2025 eine Abfindung erhalten hat, muss die steuerliche Begünstigung (Fünftelregelung) nun selbst über die Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Bisher hat der Arbeitgeber das automatisch erledigt. Wer das vergisst, zahlt zu viel Steuern.

Mehr Kinderbetreuungskosten absetzbar: Eltern können ab 2025 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen – bisher waren es zwei Drittel (67 Prozent). Der maximale Abzugsbetrag steigt von 4.000 auf 4.800 Euro pro Kind und Jahr.

Höherer Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wurde auf 3.336 Euro pro Elternteil (6.672 Euro für Ehepaare) angehoben.

Lohnsteuerermäßigung länger möglich: Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (zum Beispiel für Fahrtkosten oder Kinderbetreuung direkt in der Lohnabrechnung) kann nun noch bis zum 30. November des laufenden Jahres gestellt werden – bisher war Stichtag der 1. Oktober.

Hilfe bei der Steuererklärung bieten Experten des Lohnsteuerhilfevereins HILO e.V. Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Pensionären für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Die örtlichen Beratungsstellen bundesweit finden Sie hier:

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