Antrag auf Lohnsteuerermäßigung – lohnt sich das?

Höherer steuerfreier Bonus für Ehrenamtliche
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Berlin (BVL)   Schon unter dem Jahr von geringeren Lohnsteuerabzügen profitieren? Das geht unter gewissen Umständen. Steuerzahler brauchen dafür aber gute Gründe. Wir helfen Ihnen dabei.

Haben Sie einen langen Arbeitsweg oder können Sie absehen, dass Sie dieses Jahr hohe Sonderausgaben oder üppige Handwerkerkosten haben werden? Dann kann es sich lohnen, schon jetzt beim Finanzamt einen Antrag auf Berücksichtigung weiterer Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (quasi auf der Lohnsteuerkarte) stellen zu lassen. Sobald dieser bewilligt ist, können steuermindernde Tatbestände schon beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden.

„Dies hat den Vorteil, dass man den Steuervorteil viel eher erhält, weil man darauf nicht bis zur endgültigen Bearbeitung der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt warten muss“, sagt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. So werden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht erst im Folgejahr, sondern schon unterjährig Monat für Monat steuerlich entlastet.

Den Antrag stellen wir für Sie als Mitglied bei Ihrem Finanzamt. Dabei geben wir die voraussichtlichen Werbungskosten, Sonderausgaben, Dienstleistungs- und Baukosten im eigenen Haushalt sowie die außergewöhnlichen Belastungen an. Für erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wird ein Freibetrag berücksichtigt, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen den Arbeitnehmerpauschbetrag um 600 Euro überschreiten.

Extratipp für 2026: Anträge auf Lohnsteuerermäßigung lassen sich grundsätzlich für zwei Jahre stellen, damit man sich im Folgejahr einen erneuten Antrag sparen kann. Aber selbst wenn wir bereits im vergangenen Jahr einen zwei Jahre geltenden Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für Sie gestellt haben, können Sie davon profitieren, den Antrag in diesem Jahr noch einmal neu stellen zu lassen.

Denn seit dem 1. Januar 2026 gilt eine erhöhte Entfernungspauschale. Fahrten zur Arbeit werden seitdem mit 38 statt 30 Cent je einfachem Entfernungskilometer steuerlich berücksichtigt – in der Lohnsteuerermäßigung wird der neue Satz aber nur dann angewendet, wenn ein neuer Antrag vorliegt.

Wichtig zu wissen: Wer sich Freibeträge in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen eintragen lässt, ist in dem entsprechenden Jahr dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.

Das alles erledigen wir für Sie als unser Mitglied. Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. berät für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag und prüft auch den Steuerbescheid.

Professionelle Hilfe bei ihrer Steuererklärung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner bundesweit hier:

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