Acht Fragen an HILO

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München     Um die Steuererklärung halten sich hartnäckig einige Irrtümer, die immer wieder verbreitet werden. Höchste Zeit, sie auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Die Steuererklärung wird sehr gern aufgeschoben. „Das lohnt sich eh nicht“, glauben viele Bürger. Falsch gedacht, denn laut Statistik erhält jeder Steuerzahler im Schnitt über 1000 Euro vom Finanzamt zurück. Hier sind die am weitesten verbreiteten Irrtümer:

Irrtum 1 – Eine Steuererklärung lohnt sich nicht: „Das können wir nicht bestätigen“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Es lohnt sich in der Regel schon, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben. Laut Statistischem Bundesamt, das alle zwei Jahre Steuerbescheide auswertet, ergab sich zuletzt eine durchschnittliche Erstattung von rund 1070 Euro.
In manchen Fällen lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung sogar besonders. Ein Beispiel: „Hat ein Student nur ein halbes Jahr gearbeitet, wird der Lohnsteuerabzug trotzdem so berechnet, als hätte er zwölf Monate gearbeitet“, sagt Bauer. Darum hat der Student in diesem Fall deutlich mehr Lohnsteuer bezahlt, als er eigentlich müsste. Die Differenz gibt’s mit der Steuererklärung zurück.

Irrtum 2 – Wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das jedes Jahr tun: Falsch. Bei einer freiwilligen Abgabe der Steuererklärung ist man nicht automatisch dazu verpflichtet, auch jedes weitere Jahr eine Erklärung abzugeben. Es kommt vielmehr auf verschiedene Faktoren an, um zur Abgabe verpflichtet zu sein. So muss etwa eine Abgabe dann erfolgen, wenn weitere Einkünfte erzielt werden, von denen kein Steuerabzug vorgenommen wurde, zum Beispiel aus Vermietung oder selbstständiger Tätigkeit.

Irrtum 3 – Arbeitslosengeld ist immer steuerfrei: Das stimmt nur zum Teil. Grundsätzlich ist es nicht steuerpflichtig. Das gilt auch für andere Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld und Krankengeld. Allerdings wirken sich alle auf den Steuersatz aus. Das heißt, die Höhe des Arbeitslosengelds (ALG) wird zum Betrag möglicher anderer Einkünfte hinzugerechnet. Erhöht sich dadurch das Einkommen, kann sich auch der Steuersatz verändern – zuungunsten des Steuerzahlers. Der dann höhere Steuersatz wird auf die Nebeneinkünfte angewendet. Damit unterliegt das ALG dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Irrtum 4 – Meine Freunde dürfen mir bei der Steuererklärung helfen: Das ist falsch. Im engsten Familienkreis ist es erlaubt, einander kostenlos mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dazu gehören neben Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern auch Verlobte und Geschwister, nicht aber entfernte Verwandte wie Cousins und Cousinen – und erst recht keine Freunde.

Irrtum 5 – Wenn Ehepaare die Steuerklassen-Kombination 3/5 haben, müssen sie immer eine Steuererklärung abgeben: Das stimmt nur teilweise. Hat die Ehefrau die Steuerklasse 3, der Ehemann die 5 und beide arbeiten, müssen auch beide eine Steuererklärung einreichen. Denn beide haben einen Arbeitslohn bezogen. Sobald aber jemand die Klasse 5 hat und keinen Arbeitslohn bezieht wie beispielsweise ein Hausmann, muss diese Person keine Steuererklärung einreichen. Das ist vielen nicht bekannt.

Irrtum 6 – Mit den Lohnsteuerklassen bei Ehepaaren kann man unterm Strich Einkommensteuer sparen: Das stimmt nicht. Die Steuerklassen sind nur für den monatlichen Lohnsteuerabzug maßgeblich. Bei der vom Arbeitgeber einbehaltenen und abgeführten Lohnsteuer handele es sich nur um Vorauszahlungen für die Einkommensteuer. Die exakte Einkommensteuer des Paares wird dann erst nach Ablauf des Jahres mit dem Steuerbescheid berechnet. Dann könnte es zu einer Erstattung oder einer Nachzahlung kommen. Das Ziel der Steuerklassen ist, möglichst genaue Vorauszahlung zu leisten, um nah an die richtige Jahressteuerschuld heranzukommen. So zahlt das Paar monatlich nicht zu viele oder zu wenig Steuern voraus.

Irrtum 7 – Alle Steuerbescheide sind richtig: Das ist falsch. Auch das Finanzamt hat nicht immer recht. Manchmal passieren Fehler, indem zum Beispiel bestimmte Posten nicht anerkannt werden, die aber eigentlich anerkannt werden müssten. Ihr Lohnsteuerhilfeverein gleicht daher jeden Bescheid immer Position für Position mit den eingereichten Daten ab und prüft, ob alle relevanten Ausgaben berücksichtigt wurden. Sollte das nicht der Fall sein, wird Einspruch eingelegt.

Irrtum 8 – Mit Versicherungen kann ich Steuern sparen: Das stimmt nur zum Teil. Beiträge wie zum Beispiel zur Unfall- und Privathaftpflichtversicherung können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Höchstbeträge für Vorsorgeversicherungen von 1900 Euro bei Arbeitnehmern nicht durch andere Versicherungsbeiträge wie den Basisschutz der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wurden.

Übrigens: Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2022 endet am 2. Oktober 2023. Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat bis zum 31. Juli 2024 Zeit.

Noch Fragen? Hier finden Sie persönliche Beratung, überall in Deutschland: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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