Ämter versenden Ende März erste Steuerbescheide für 2022

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München     Die Finanzämter haben mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 begonnen. Steuerpflichtige können voraussichtlich Ende März die ersten Bescheide erhalten.

Die Steuererklärungen sind in diesem Jahr bis zum 2. Oktober einzureichen. Für alle, die ihre Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich die Frist bis Ende Juli 2024.

Übrigens: Rentnerinnen und Rentner, die im Dezember 2022 die Energiepauschale für Rentenbeziehende durch den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten haben, brauchen den ausgezahlten Betrag in der Steuererklärung nicht anzugeben. Er wird durch das Finanzamt automatisch berücksichtigt und der Besteuerung unterworfen.

Hier finden Sie persönliche Beratung: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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