Explodierende Enegiekosten: Jetzt investieren und Steuern sparen

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München (sw)     In Zeiten förmlich explodierender Energiepreise lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energien – auch weil für energetische Sanierungsmaßnahmen am eigenen Haus aktuell bis zu 40 000 Euro steuerlich geltend gemacht werden können.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (»Die Grünen«) kündigte angesichts der stark angestiegenen Kosten für Benzin, Strom und Heizen  an, ein Entlastungspaket auf den Weg zu bringen. Gerade die hohen Heizkosten würden zahlreiche Familien erdrücken, so Habeck laut der Tagesschau vom 14. März 2022. Das Bundeswirtschafts-ministerium schätzt, dass die Gasrechnung für eine Durchschnittsfamilie in einem unsanierten Einfamilienhaus im laufenden Jahr um etwa 2 000 Euro steigen werden. Deshalb seien auch Energieeffizienz und Einsparungen wie beispielsweise der Austausch von Gasheizungen Kriterien für das angekündigte Maßnahmenpaket.

Bereits seit dem 1. Januar 2020 gilt, dass für energetische Sanierungsmaßnahmen am eigenen Haus 20 Prozent der Kosten und bis zu 40 000 Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Geregelt ist das ist § 35c, Abs. 1, Einkommensteuergesetz. Die energetische Sanierung eines Hauses bedeutet, dass der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung oder Stromversorgung durch bestimmte Baumaßnahmen deutlich gesenkt wird. Und dass weniger konventionelle und mehr erneuerbare Energien genutzt werden. Insgesamt sinkt damit nicht nur der CO2-Ausstoß, sondern es verringern sich auch die Kosten für Immobilienbesitzer und Mieter.

Folgende Sanierungsmaßnahmen gelten als «energetisch«

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung einer Heizungsanlage oder Optimierung bestehender Heizungsanlagen
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebsoptimierung und Verbrauchsoptimierung

Die Kosten für die energetische Sanierung müssen Steuerzahler in der Steuererklärung auf drei Jahre verteilen. In dem Jahr, in dem die energetische Gebäudesanierungsmaßnahme erfolgt sowie im darauffolgenden Kalenderjahr sind maximal sieben Prozent der Kosten und höchstens 14 000 Euro absetzbar. Im zweiten darauffolgenden Kalenderjahr sind es maximal sechs Prozent der Aufwendungen und höchstens 12 000 Euro.

Wichtig: Wer eine energetische Gebäudesanierungsmaßnahme von der Steuer absetzen will, benötigt dafür eine Rechnung. Darin müssen in deutscher Sprache die förderungsfähige energetische Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des Gebäudes beschrieben sein. Außerdem muss die energetische Sanierungsmaßnahme durch eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder eines Energieberater oder einer Energieberaterin (eine Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung) bestätigt werden. Für die Bescheinigung ist ein amtliches Muster zu verwenden, das der Einkommenssteuererklärung beigefügt werden muss. Und: Das Finanzamt erkennt – wie immer – lediglich per Überweisung gezahlte Rechnungen an, keine Barzahlungen.

Außerdem gibt es für den Bereich energetische Sanierung zwei unterschiedliche KfW-Förderprodukte

  • als direkt ausgezahlter Zuschuss
  • oder als zinsvergünstigter Kredit

Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem die Kreditnehmer/inen den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.

Wichtig: Eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn dafür zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gewährt werden oder die Sanierungs-maßnahme öffentlich gefördert ist. Deshalb sollte vorab geprüft werden, wie sich die entsprechenden Steuervorteile ideal ausschöpfen lassen oder ob eine staatliche Förderung sinnvoller ist.

Wie viel Energie in einem Haus oder einer Wohnung durch energetische Sanierungsmaßnahmen gespart werden kann, liegt unter anderem am Zustand, an der Bausubstanz und an der Größe. Das Bundeswirtschaftsministerium bietet einen Sanierungskonfigurator, um anhand dieser und anderer Faktoren die individuellen Energieeinsparungs-möglichkeiten für die eigene Immobilie zu berechnen: Welche Sanierungen führen zu welchen Energieersparnissen? Welche Kosten fallen für welche Sanierungsmaßnahmen an? Und welche Maßnahmen fördert der Staat?

Die Einzelheiten kennt Ihre HILO-Beratungsstelle. Hier finden Sie persönliche Beratung: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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