Steuerfreie Gehaltsextras für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

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Berlin (BVL)    Gehaltserhöhungen werden in vielen Fällen durch Steuern und Sozialabgaben auf rund die Hälfte gemindert. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), Berlin,  Als Alternative bieten sich steuer- und sozialabgabenfreie Gehaltsbestandteile an, wie zum Beispiel Fahrtickets für öffentliche Verkehrsmitteln. Seit Beginn dieses Jahres haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für viele Arbeitnehmer verbessert. Details der neuen Steuerbefreiungsvorschrift hat jetzt das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 15. August 2019 erläutert.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Fahrtickets steuerfrei zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass diese Leistung zusätzlich zum Lohn erbracht und nicht aus einer Gehaltsumwandlung finanziert wird. Die Höhe ist nicht länger auf die bisherige Grenze für Sachbezüge von 44 € pro Monat begrenzt. Der 44 Euro-Freibetrag steht jedoch weiterhin für andere Sachbezüge wie Warengutscheine zur Verfügung.
Die Steuerfreistellung kann für alle Angebote des öffentlichen Personenverkehrs genutzt werden. Nicht begünstigt sind lediglich Fahrpreise für Charterbusse, beispielsweise für spezielle Ausflugsfahrten, für Flugreisen und für die individuelle Nutzung von Taxis.

Einzelheiten erfahren Sie in Ihrer HILO-Beratungsstelle.

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