
— Michael Suttrup
*Wir beraten Mitglieder im Rahmen des § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz.
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Wir sind als einer der ersten Lohnsteuerhilfevereine nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) behördlich anerkannt und arbeiten seit über 50 Jahren im Dienste der Arbeitnehmer. Mit rund 650 Beratungsstellen in allen Bundesländern zählen wir zu den großen Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland und sind immer in Ihrer Nähe.