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	<title>HILO - Arbeitnehmersteuern überall in Deutschland</title>
	<link>http://www.hilo.de</link>
	<description>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</description>
	<language>de-de</language>
	<copyright>copyright by Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</copyright>
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		<pubDate>8/31/2010 9:57:46 AM</pubDate>
		<title>Auch ab 65 an die Steuer denken</title>
		<description><![CDATA[Berlin - Rentner ab 65 Jahren dürfen im Nebenjob unbegrenzt viel dazuverdienen. Die Höhe ihrer gesetzlichen Rentenzahlung bleibt davon unberührt. Trotzdem gilt es eines zu beachten: Die Steuer.<br /><br />Ob ein Rentner Steuern zahlen muss, hängt seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes nicht allein von Höhe und Art der Rente ab, sondern auch davon, ob er noch weitere Einnahmen hat oder ob vielleicht der Ehepartner noch arbeitet. So kann beispielsweise auch zur Kasse gebeten werden, wer eine relativ niedrige gesetzliche Rente bekommt, dazu aber noch ein Zusatzeinkommen hat wie eine Betriebs- oder Privatrente, Miet- oder Kapitaleinkünfte, etwa Zinsen und Dividenden. Oder einen gut bezahlten Nebenverdienst. Das Zubrot wird mit der Rente zusammen als Einkommen gewertet und muss häufig versteuert werden.<br /><br />Wer als allein stehender Ruheständler nicht mehr als 1.500 Euro monatlich brutto hat (als Ehepaar 3.000 Euro) bleibt derzeit in der Regel vom Fiskus verschont. Wer nicht sicher ist, ob er steuerpflichtig ist, sollte sich beim Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein Rat holen. Sonst werden womöglich Steuernachzahlungen fällig.]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=520</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>8/13/2010 1:01:02 PM</pubDate>
		<title>Vorläufige Steuerfestsetzung hinsichtlich der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer</title>
		<description><![CDATA[Maßnahmen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung<br /><br />Berlin (bmf) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - entschieden, dass die seit 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. <br /><br />Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 1. Januar 2007 zu beseitigen. Es ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber zügig die zur Beseitigung des verfassungswidrigen Zustands erforderlichen gesetzlichen Regelungen schaffen wird. <br /><br />Das BMF-Schreiben vom 12. August 2010 - IV A 3 - S 0338/07/10010-03 - regelt, wie die Finanzbehörden bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung verfahren sollen. Die Festsetzung der Einkommensteuer und die gesonderte Feststellung von Einkünften soll spätestens ab dem 10. September 2010 gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) im Hinblick auf die durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - angeordnete Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung der Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG) vorläufig erfolgen. Im Interesse der Bürger und aus verwaltungsökonomischen Gründen sollen dabei nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vorläufig bis zur Höhe von 1.250 Euro berücksichtigt werden, wenn einem Steuerpflichtigen für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit neben dem häuslichen Arbeitszimmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.<br /><br />Mit dieser vorläufigen Regelung wird der Entscheidung des Gesetzgebers nicht vorgegriffen, auch nicht hinsichtlich der Höhe der abziehbaren Aufwendungen. Endgültige Entscheidungen der Finanzbehörden können erst nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung getroffen werden. Dazu wird zu gegebener Zeit ein neues BMF-Schreiben ergehen.]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=519</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>7/29/2010 1:10:02 PM</pubDate>
		<title>Arbeitszimmer: Neuregelung verfassungswidrig</title>
		<description><![CDATA[Karlsruhe (BVerfG) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit einer Mehrheit von 5:3 Stimmen entschieden, dass die Neuregelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, rückwirkend auf den 1. Januar 2007 durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Vorschrift im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen.<br /><br />Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09<br />]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=517</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>7/21/2010 3:02:53 PM</pubDate>
		<title>Achtung: Handwerker nicht bar bezahlen!</title>
		<description><![CDATA[Berlin (bdl) Die Steuerermäßigung bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde zum 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von 6.000 Euro (= 1.200 Euro) verdoppelt. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin.<br /><br />Die Regelungen über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, die bisher in mehreren gesonderten Tatbeständen erfasst waren, wurden in einer Vorschrift zur Förderung privater Haushalte als Auftraggeber einer Dienstleistung bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusammengefasst. Die Förderung wurde auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, ausgeweitet.<br /><br />Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL weist darauf hin, dass die Steuerermäßigung nur gewährt wird, wenn der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung, der Handwerkerleistung oder der Pflege- und Betreuungsleistung erfolgt ist.<br /><br />Die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung hat unbar, in der Regel durch Überweisung, zu erfolgen. Beträge, für deren Begleichung ein Dauerauftrag eingerichtet worden ist oder die durch eine Einzugsermächtigung abgebucht oder im Wege des Online-Bankings überwiesen wurden, können in Verbindung mit dem Kontoauszug, der die Abbuchung ausweist, anerkannt werden. Das gilt auch bei Übergabe eines Verrechnungsschecks oder der Teilnahme am Electronic-Cash-Verfahren oder am elektronischen Lastschriftverfahren.<br /><br />Barzahlungen, Baranzahlungen oder Barteilzahlungen können dagegen nicht anerkannt werden (Urteil vom 20.11.2008 des Bundesfinanzhofs, BStBl 2009 II S. 307). Und das gilt selbst dann, wenn die Barzahlung von dem Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung, der Pflege- und Betreuungsleistung oder der Handwerkerleistung tatsächlich ordnungsgemäß verbucht worden ist und der Steuerpflichtige einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verbuchung erhalten hat.]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=516</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>7/14/2010 4:54:45 PM</pubDate>
		<title>Einspruch lohnt sich!</title>
		<description><![CDATA[Berlin (sw) Nach einer soeben veröffentlichten Statistik aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) haben die Finanzämter in 2009 4,15 Millionen Einsprüche durch Abhilfe erledigt, d.h. ganz oder teilweise zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Das sind über 68 Prozent der entschiedenen Fälle.<br /><br />Es lohnt sich also, fachkundigen Rat bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, insbesondere aber auch bei der Überprüfung des Steuerbescheids einzuholen.]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=515</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>7/12/2010 12:00:43 PM</pubDate>
		<title>Keine Nachbarschaftshilfe bei Steuern</title>
		<description><![CDATA[Berlin (dpa) Wer seinem Nachbarn bei der Steuer hilft, macht sich strafbar. Auch wenn er es nicht weiß, verstößt er damit gegen das Steuerberatungsgesetz, teilt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin mit. <br />Es mache dabei auch keinen Unterschied, dass der freundliche Nachbar für seine Hilfe keine Gegenleistung annimmt. Mit der "Schwarzberatung" mache sich außerdem nicht nur der Ratgeber schuldig. Auch der Auftraggeber könne mit Geldbußen belegt werden. Außerdem bestehe dann auch keinerlei Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz, wenn die Ratschläge falsch gewesen seien.]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=514</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>6/10/2010 4:16:00 PM</pubDate>
		<title>Mahlzeiten für Erzieherinnen steuerfrei</title>
		<description><![CDATA[Berlin/Hannover - Erzieherinnen müssen kostenlose Mahlzeiten im Kindergarten nicht versteuern. Das Finanzgericht Niedersachsen in Hannover hat geurteilt, dass die Mahlzeiten keinen geldwerten Vorteil darstellen, der lohnsteuerpflichtig ist (Az.: 11 K 384/07).<br /><br />Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. In dem Fall hatte das Finanzamt argumentiert, dass die Gratis-Mahlzeiten einen Sachbezug darstellen. Die Arbeitnehmer des betroffenen Kindergartens hätten deshalb Frühstück und Mittagessen zum Gesamtwert von täglich 4,07 Euro für das Jahr 2005 versteuern sollen.<br /><br />Bis zum Jahr 2010 wäre der Sachbezugswert auf 4,37 Euro gestiegen. Pro Jahr hätten die Erzieher laut dem BDL 250 bis 300 Euro mehr Steuern bezahlen müssen. Der Betreiber des Kindergartens klagte.<br /><br />Die Richter entschieden zu seinen Gunsten: Das gemeinsame Essen mit den Kindern gehöre zum pädagogischen Konzept - die Mitarbeiter könnten nicht frei wählen, ob sie daran teilnehmen. Deshalb handle es sich bei den Mahlzeiten nicht um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.<br />]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=511</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>6/7/2010</pubDate>
		<title>Formular-Probleme: Steuerbescheide kommen später</title>
		<description><![CDATA[Berlin (afp) Viele Bürger müssen in diesem Jahr vier bis sechs Wochen länger als üblich auf die Bearbeitung ihrer Steuererklärung warten.<br /><br />Die Beamten in den Finanzämtern müssen viele Anträge von Hand nacharbeiten, teilte die Steuergewerkschaft mit. Die Formulare seien "umfangreich wie nie", zudem seien Angaben zu Kapitalerträgen oftmals falsch und unvollständig.<br /> <br />Ein Grund sei, dass viele Steuerzahler die komplizierten Formulare ganz einfach nicht verstehen. ]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=509</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>6/4/2010</pubDate>
		<title>Steuererklärung 2009, Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland </title>
		<description><![CDATA[Berlin (BdStZ) Die erforderlichen Angaben für die Einkommensteuererklärung 2009 wurden im Vergleich zu der Einkommensteuererklärung 2008 von der Finanzverwaltung erweitert. Seit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 befindet sich in den Einkommensteuerformularen auf dem Mantelbogen in der Zeile 108 die Frage: „Unterhalten Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?“ Einigen war diese Frage ein Ärgernis. Unklar ist vor allem, was mit „nachhaltig“ gemeint ist und was alles unter „Geschäftsbeziehungen“ zu verstehen ist. Seit dem 26. April 2010 muss diese Frage bei ELSTER in der Programmversion 11.4 nicht mehr beantwortet werden, teilt der BdStZ mit. Bei ELSTER handelt es sich um die von der Finanzverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellte Software für die Elektronische Steuererklärung. Bisher erhielten Steuerzahler, die die Beantwortung dieser Frage unterließen, eine Fehlermeldung und konnten die Einkommensteuererklärung nicht mittels ELSTER versenden. Dem ist nun nicht mehr so. <br /><br />Die Frage nach den Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland resultiert aus dem im Jahr 2009 verabschiedeten Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz. Steuerzahler, die solche Finanzbeziehungen unterhalten, unterliegen erhöhten Mitwirkungspflichten. Bei Verletzung dieser Pflichten kann das Finanzamt die Berücksichtigung bestimmter Abzugsbeträge, wie beispielsweise Werbungskosten oder Betriebsausgaben, verweigern. Da sich aber in der dazugehörigen Rechtsverordnung mit der Liste der unkooperativen Staaten momentan aber gar kein Land befindet, ergibt sich derzeit keine rechtliche Grundlage für diese Abfrage. Für die Festsetzung der Steuerschuld ist sie nicht relevant.]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=508</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>6/1/2010 3:29:04 PM</pubDate>
		<title>Außergewöhnliche Belastungen erfordern Angabe der Einnahmen aus Kapitalvermögen</title>
		<description><![CDATA[Berlin (bdl) Grundsätzlich ist die Steuer auf Kapitalerträge ab dem Kalenderjahr 2009 mit der Einbehaltung der Abgeltungsteuer erledigt, sodass die Erträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.<br /><br />Grundsätzlich ...! Wenn steuerliche Abzugsmöglichkeiten aber von den "Einkünften", dem "Gesamtbetrag der Einkünfte", dem "Einkommen" oder dem "zu versteuernden Einkommen" abhängen, müssen die Kapitalerträge in der Steuererklärung doch wieder mit erfasst werden (§ 2 Abs. 5b EStG), weil auch die mit Abgeltungsteuer behafteten Kapitalerträge dazu zählen.<br /><br />Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG), z.B. Krankheitskosten, Pflegeheimkosten, Scheidungskosten, Beerdigungskosten oder ähnliche Aufwendungen kürzt das Finanzamt automatisch um die so genannte zumutbare Belastung. Diese zumutbare Belastung richtet sich nach der Anzahl der Kinder, dem Familienstand und dem "Gesamtbetrag der Einkünfte". Und folglich müssen die Kapitalerträge wieder mit erfasst werden.<br /><br />Wer also in seiner Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend macht, muss gleichzeitig auf Seite 3 des Steuerhauptformulars (Mantelbogen) in Zeile 72 angeben, dass die erzielten Kapitalerträge entweder weniger als 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete) betragen oder die Summe der Kapitalerträge in Zeile 73 eintragen.<br /><br />„Diese Regelung konterkariert die Vereinfachungswirkung der Abgeltungsteuer“ so Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL. „Denn wer beispielsweise Krankheitskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend macht, muss weiterhin auch Angaben über die Höhe seiner Kapitalerträge machen.“]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=507</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>5/18/2010 5:25:58 PM</pubDate>
		<title>Bei Soli-Urteil können Anleger auf Geld hoffen</title>
		<description><![CDATA[Düsseldorf (asr)  Auch Sparer und Anleger können nun auf eine Erstattung des Solidaritätszuschlags hoffen. In einer Verwaltungsanweisung stellte das Bundesfinanzministerium jetzt klar, dass alle Anleger Geld vom Fiskus zurückbekämen, sollte das Bundesverfassungsgericht den Soli rückwirkend für verfassungswidrig erklären (BMF-Schreiben IV C 1- S 2283-c/ 09/10005). <br /><br />Hintergrund ist, dass das Finanzgericht Niedersachsen den Soli Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt hatte. Seitdem kassiert der Fiskus den umstrittenen Steuerzuschlag nur noch vorläufig. Unklar war bislang freilich, was mit Anlegern passiert, die wegen der neuen Abgeltungsteuer ihre Kapitaleinkünfte gar nicht dem Finanzamt erklären und daher keinen Steuerbescheid und somit auch keinen Vorläufigkeitsvermerk erhalten. Sie wären bislang wohl leer ausgegangen.<br /><br />Wann das Verfassungsgericht entscheidet, ist unklar. Sollte der Soli wirklich rückwirkend fallen, hätte dies gravierende Folgen für den Bundesetat. Allein dieses Jahr bringt der Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer dem Bund gut elf Mrd. Euro ein. <br /><br />Quelle: Handelsblatt<br />]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=506</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>5/10/2010 11:11:11 AM</pubDate>
		<title>Einkommensteuer 2009 - auch für Rentner: Abgabefrist Montag, 31. Mai</title>
		<description><![CDATA[Berlin (bdl) Stichtag zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 ist für alle, die nach dem Einkommensteuergesetz zur Abgabe verpflichtet sind (so genannte Pflichtveranlagungsfälle), Montag, der 31. Mai 2010.<br />Grundsätzlich sind Arbeitnehmer von dieser Frist nicht betroffen. Sie leisten durch den monatlichen Lohnsteuerabzug quasi Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Abzüge für Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Bruttolohn). Da diese Zahlungen großzügig berechnet werden, sind Arbeitnehmer grundsätzlich nur berechtigt, ebenfalls eine Einkommensteuererklärung (so genannte Antragsveranlagung) abzugeben, die in der Regel zu einer Steuererstattung führt.<br />Bei bestimmten Konstellationen, die allerdings gar nicht so selten sind, ist eine Steuernachzahlung allerdings auch bei Arbeitnehmern nicht auszuschließen. Dann gilt auch für sie die Abgabefrist 31. Mai 2010.<br />Dies ist zum Beispiel der Fall:<br /><br />-	wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse fünf oder sechs besteuert worden ist<br /><br />-	wenn ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde<br /><br />-	wenn bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet wurde<br /><br />-	wenn auf zweiter oder dritter Steuerkarte gearbeitet wurde<br /><br />-	wenn Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen von über 410 Euro im Jahr bezogen wurden<br /><br />-	wenn Nebeneinkünfte von über 410 Euro im Jahr erzielt wurden, für die keine Lohnsteuer einbehalten wurde<br />Auch Rentner, deren Besteuerung sich 2005 grundlegend geändert hat, sind zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 grundsätzlich verpflichtet. <br />Können sie den Termin nicht einhalten, sollten sie, wie alle anderen auch, bei ihrem Finanzamt formlos einen Fristverlängerungsantrag stellen, damit kein Verspätungszuschlag festgesetzt wird. Fertigt ein  L o h n s t e u e r h i l f e v e r e i n  oder ein Steuerberater die Erklärung, gilt eine automatische Fristverlängerung bis zum 31.12.2010.<br />]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=505</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>5/5/2010 10:35:44 AM</pubDate>
		<title>Bundesfinanzministerium warnt vor Betrugs-E-Mails</title>
		<description><![CDATA[In den letzten Tagen sind an die Bürger E-Mails versandt worden, die die Mitteilung enthalten, dass sie Anspruch auf eine Steuererstattung hätten. Die betroffenen Bürger werden in betrügerischer Absicht gebeten, in einem mit der E-Mail versandten Formular ihre Kreditkartendaten anzugeben und das Formular zurückzusenden.<br /><br />Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass Absender dieser E-Mail weder das Bun-desfinanzministerium noch die zuständigen Steuerverwaltungen der Länder sind.<br /><br />Mit der Spam-E-Mail wird hier offensichtlich von dritter Seite versucht, in betrügerischer Weise Kreditkartendaten von Bürgern auszuspähen und diese illegal zu verwenden.<br /><br />Das Bundesfinanzministerium warnt vor diesen E-Mails unter dem Absender "DIENST@bundesfinanzministerium.de" und rät den betroffenen Bürgern nachdrücklich,<br /><br />·	die E-Mail zu ignorieren,<br />·	das beigefügte Formular keinesfalls auszufüllen und<br />·	auf die E-Mail nicht zu antworten.<br /><br /><br />Quelle:	Pressemeldung BMF Nr. 24/2010 vom 04.05.2010<br />]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=504</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>4/28/2010 6:03:08 PM</pubDate>
		<title>Steuerberatungskosten: BMF kündigt Umsetzung des Koalitionsvertrages an</title>
		<description><![CDATA[Nachdem die schwarz-gelbe Regierung die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, kündigt das Bundesfinanzministerium (BMF) nun die Umsetzung dieser Zusage an.<br /><br />"Im Jahressteuergesetz 2010 wird das zwar noch nicht klappen, aber wir sind uns dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bewusst und werden ihn erfüllen", sagte ein Sprecher des BMF gegenüber der "Süddeutsche Zeitung" (15.4.2010). Trotz dieses Versprechens haben die Spitzenverbände der steuerberatenden Berufe anlässlich ihrer Stellungnahmen zum Jahressteuergesetz 2010 nochmals nachdrücklich auf die Notwendigkeit des Sonderausgabenabzugs hingewiesen.<br /><br />Hintergrund: Seit dem 1.1.2006 sind Steuerberatungskosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. 22.12.2005 ließ nämlich ab dem VZ 2006 § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG entfallen. Steuerberatungskosten, die Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, blieben weiterhin als solche abziehbar.<br /><br />Quelle: DStV <br /><br />]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=502</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
	<item>
		<pubDate>4/23/2010 5:40:10 PM</pubDate>
		<title>Verband warnt Elterngeldbezieher vor kräftigen Steuernachforderungen </title>
		<description><![CDATA[Jungen Familien drohen durch das Elterngeld trotz Steuerfreiheit offenbar vielfach empfindliche Nachforderungen des Fiskus. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, warnt im MDR-Magazin exakt (Sendetermin: 30.3.2010) vor überraschenden Zusatzbelastungen, die im Einzelfall mehr als 2.000 Euro betragen könnten.<br /><br />„Wir haben das für verschiedene Einkommen und Elterngeldhöhen überprüft. Grob gesagt sollten etwa 10 bis 12 Prozent für die Steuerforderung zurückgelegt werden.“ Der Politik wirft Stresing mangelnde Ehrlichkeit vor. Schließlich sei das Elterngeld als Lohnersatzleistung ausdrücklich steuerfrei: „Dann steht aber irgendwo ein Satz, dass es dem Progressionsvorbehalt unterliegt - das versteht kein Mensch, und erst recht vermutet niemand dahinter, dass genau dadurch die Steuer eben doch zuschlägt.“<br /><br />Nach dem Progressionsvorbehalt wird auch eine steuerfreie Leistung wie das Elterngeld zum gesamten zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und erhöht den Steuersatz. Dadurch steigt die Belastung des restlichen Einkommens - auch wenn das Elterngeld selbst nicht besteuert wird. Stresing verwies darauf, dass die Forderungen von Anfang politisch gewollt gewesen seien: „Schon im Gesetzentwurf stehen die entsprechenden Beträge detailliert drin. Der Gesetzgeber wusste sehr genau, was er tut. Und es ist ein typisches Vorgehen in der Familienpolitik - etwas den Familien geben, was man ihnen auf der anderen Seite rausgenommen hat, aus der Tasche.“<br /><br />Quelle: ddp<br />]]></description>
		<link>http://www.hilo.de/aktuelles_single.htm?ID=500</link>
		<author>Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.</author>
	</item>
</channel>
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