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Steuerbescheid prüfen - als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein kein Geld verschenken

Datum: 8. Mai 2012

München (sw) In diesen Tagen erhalten viele Steuerzahler ihren
Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2011. Allerdings schleichen sich in
die Bescheide immer wieder Fehler ein, die den Steuerzahler bares Geld
kosten können. Um dies zu verhindern, sollten die Steuerbescheide
gründlich auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden.

Bei der Prüfung des Steuerbescheids soll zum Beispiel festgestellt werden,
ob das Finanzamt von den Angaben in der Steuererklärung abgeglichen ist
oder ob im Steuerbescheid Fehler enthalten sind. Insbesondere ist darauf
zu achten, ob Einnahmen oder geltend gemachte Abzugsbeträge wie
Krankenversicherungsbeiträge, Zahlungen für Handwerkerleistungen oder
Kinderbetreuungskosten richtig angesetzt worden sind.

Dabei hilft der Lohnsteuerhilfeverein seinen Mitgliedern im Rahmen seiner
Befugnisse nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz, ohne dass dafür
zusätzliche Gebühren oder dergleichen neben dem Jahresbeitrag anfallen.

Wurde im Steuerbescheid von den Angaben der Erklärung abgewichen
und erscheint diese Abweichung nicht gerechtfertigt, weiß der
Lohnsteuerhilfeverein, wie Steuerzahler Rechtsmittel beim Finanzamt
einlegen können und welche Fristen dabei gelten. Zudem kennt er die
Punkte, in denen der Steuerbescheid vorläufig ergeht, diesbezüglich nicht
bestandskräftig wird und ein Einspruch insoweit nicht notwendig ist. Gegen
einzelne gesetzlich umstrittene Regelungen, die vom Finanzamt nicht
automatisch mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden, führt der
Verein Musterprozesse.


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