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Sonderausgaben 2011
Datum: 28. Oktober 2011München (sw) Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2011 berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 31. Dezember 2011 zu leisten.
Eine Scheckzahlung ist dann erfolgt, wenn der Scheck dem Empfänger übergeben bzw. bei der Post aufgegeben wird; bei einer Überweisung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält (H 11 EStH).
Hier erfahren Sie, was zu tun ist!
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